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🐕 Wichtige Hinweise zur Hundehaltung! 🐶📋
Hinweis zur Hundehaltung
Durch die Verwaltung muss leider immer wieder festgestellt werden, dass nicht jeder Hundehalter seinen Hund ordnungsgemäß anmeldet.
Bitte beachten Sie, dass nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Grabfeld jeder über drei Monate alte Hund unverzüglich anzumelden ist. Bei Zuwiderhandlung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.
Wir fordern daher alle Hundehalter, die dieser Verpflichtung bislang nicht nachgekommen sind, auf ihre Hunde umgehend anzumelden!
Anpassung der Hundesteuersatzung für den Ortsteil Wölfershausen
Im Vertrag über die Eingliederung der Gemeinde Wölfershausen vom 22.03.2018 wurde in § 4 Absatz 2 festgelegt, dass die Hundesteuersatzung der aufgelösten Gemeinde Wölfershausen fünf Jahre nach Inkrafttreten der Gemeindeneugliederung fort gilt. Diese Frist läuft in diesem Jahr aus. Ab dem 01.01.2024 gilt die nachfolgende Hundesteuersatzung der Gemeinde Grabfeld auch für den Ortsteil Wölfershausen.
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