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Ausschreibung Grundstücksverkauf OT Queienfeld, Sorge 12 ehemalige Kegelbahn

Grabfeld

Die Gemeinde Grabfeld als Eigentümer verkauft auf dem Weg der öffentlichen Ausschreibung folgendes Objekt:

 

Objekt

Flurstück Nr. 321/4 mit 1.256 m² in der Gemarkung Queienfeld

bestehende Miet-/Pachtverhältnisse

Keine

Lage

Das Grundstück befindet sich am nord-östlichen Ortsrand, im dörflichen Mischgebiet. Es ist bebaut mit einem nichtunterkellerten, eingeschossigen Baukörper, welches bereits zur Hälfte abgerissen wurde. Des Weiteren befindet sich auf dem Grundstück eine Garage. Über diese Garage gelangt man über eine Treppe in einen Keller, der sich unter dem Gartengelände befindet.

Denkmalschutz

kein Einzeldenkmal, kein Denkmalensemble bekannt

Flurbereinigungsverfahren

Der Ortsteil Queienfeld befindet sich in einem Flurbereinigungsverfahren. Der Stand des Flurbereinigungsverfahrens ist eigenständig durch den Erwerber beim Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung zu erfragen. Der Erwerber tritt in den gegenwärtigen Stand des Verfahrens ein und muss alles bisher Geschehene gegen sich gelten lassen.

Ver- und Entsorgung

Ein Anschluss für Wasser/Abwasser ist vorhanden und wurde zur Vorbeugung von Frostschäden stillgelegt.

 

Die Erdgasleitung befindet sich in der Straße „Sorge“. Die Kosten für einen Erdgasanschluss sind bei dem Versorgungsträger TEN eigenständig zu erfragen und vom Erwerber zu tragen.

 

Ein Hausanschlusskasten für Strom ist vorhanden. Durch den Erwerber muss die TEN beauftragt werden einen Zähler zu setzen und in Betrieb zu nehmen. Die hierfür entstehenden Kosten sind durch den Erwerber zu tragen.

Straßenausbau

Das Grundstück ist erschlossen durch die Straße „Sorge“.

Bebauungsverpflichtung

Der Erwerber erklärt sich bereit, die Grundstücksfläche innerhalb von 5 Jahren, gerechnet ab Kaufvertragsabschluss zu bebauen und die Grundstücksfläche in unbebauten Zustand nicht zu veräußern, weder im Ganzen noch in Teilen. Die Bauverpflichtung ist mit Eintritt der Bezugsfertigkeit erfüllt. Wird die Bauverpflichtung nicht termingerecht erfüllt oder verstößt der Erwerber gegen das Veräußerungsverbot ist die Gemeinde zum Wiederkauf berechtigt.

Verkehrswert

35.000,00 €

 

Eine Vorortbesichtigung ist nach vorheriger Terminabsprache möglich (Frau Hauck 036944/582-18)

 

Die Objektdaten wurden nach bestem Wissen erstellt, jedoch wird für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit keine Gewähr übernommen. Es wird empfohlen bei den Versorgungsträgern/Ämtern eigene Auskünfte einzuholen.

 

Gebote sind bis zum 25.05.2023 um 14.00 Uhr in einem verschlossenen Umschlag in der Gemeinde Grabfeld OT Rentwertshausen, Hauptstraße 28 in 98631 Grabfeld mit dem Vermerk „Angebot Grundstücksverkauf OT Queienfeld – ehemalige Kegelbahn“ abzugeben.

 

Die Gemeinde Grabfeld ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem abgegebenen Angebot den Zuschlag zu erteilen.