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Öffentliche Auslegung der Ergänzungssatzung „An der Dreh“ OT Wölfershausen

Grabfeld, den 10. 06. 2020

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G
der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung „An der Dreh“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch


Bekanntmachung der Gemeinde Grabfeld

1. Der Gemeinderat der Gemeinde Grabfeld hat in der Sitzung am 28.04.2020 mit Beschluss Nr. 106/09/2020 den zur Auslegung bestimmten Entwurf und Begründung zur Aufstellung der
Ergänzungssatzung „An der Dreh“ im Ortsteil Wölfershausen in der Fassung mit Stand vom 31.03.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt und die Auslegung beschlossen.
2. Parallel zur Offenlegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
3. Die Aufstellung der Ergänzungssatzung „An der Dreh“ erfolgt gem. § 34 BauGB.


Der Entwurf der Ergänzungssatzung „An der Dreh“ im Ortsteil Wölfershausen bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000 sowie der Entwurf der Begründung liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB  vom 10.06.2020 bis einschließlich 14.07.2020 (1 Monat)
in der Gemeinde Grabfeld, Hauptstraße 28, 98631 Grabfeld OT Rentwertshausen zu den allgemeinen Öffnungszeiten

 

Montag bis Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Website der Gemeinde Grabfeld abrufbar: www.grabfeld.de/bekanntmachungen  


Während der Auslegungsdauer können von jedermann Auskünfte über den Inhalt verlangt werden sowie Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.  


Nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder kennen musste und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist.

 

 

Grabfeld, den 01.05.2020

 

 

Christian Seeber
Bürgermeister Siegel