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Anhörung Einwohner Gesetzentwurf Eingliederung Wölfershausen
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Untere Rechtsaufsichtsbehörde
Anhörung der Einwohner Gemeinde Grabfeld
zum
Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG 2019) (DS 6/6060) sowie Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30. August 2018 (Vorlage 6/4530)
In diesem zur Anhörung vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung und dem o.g. Änderungsantrag werden für den Landkreis Schmalkalden-Meiningen folgende Strukturänderungen vorgeschlagen:
§ 26 (§ 27 nach Änderungsantrag):
- Die Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“ wird aufgelöst.
- Die Gemeinden Altersbach, Bermbach, Oberschönau, Rotterode, Unterschönau und Viernau werden aufgelöst. Die Gebiete der aufgelösten Gemeinden werden in das Gebiet der Stadt Steinbach-Hallenberg eingegliedert.
§ 27 (§ 28 nach Änderungsantrag):
- Die Gemeinde Benshausen wird aufgelöst. Das Gebiet der aufgelösten Gemeinde wird in das Gebiet der Stadt Zella-Mehlis eingegliedert.
§ 28 (§ 29 nach Änderungsantrag):
- Die Gemeinde Henneberg wird aufgelöst. Das Gebiet der aufgelösten Gemeinde wird in das Gebiet der Stadt Meiningen eingegliedert.
- Die Gemeinden Wallbach und Walldorf werden aus der Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen-Amt Sand“ ausgegliedert.
- Die Gemeinden Wallbach und Walldorf werden aufgelöst. Die Gebiete der aufgelösten Gemeinden werden in das Gebiet der Stadt Meiningen eingegliedert.
§ 29 (§ 30 nach Änderungsantrag):
- Die Gemeinden Hümpfershausen, Metzels, Oepfershausen, Unterkatz und Wahns werden aufgelöst. Die Gebiete der aufgelösten Gemeinden werden in das Gebiet der Stadt Wasungen eingegliedert.
§ 30 (§ 31 nach Änderungsantrag):
- Die Gemeinde Wölfershausen wird aus der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“ ausgegliedert.
- Die Gemeinde Wölfershausen wird aufgelöst. Das Gebiet der aufgelösten Gemeinde wird in das Gebiet der Gemeinde Grabfeld eingegliedert.
Die Regelungen zu den Strukturänderungen und deren ausführliche Begründungen sind dem beigefügten Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag zu entnehmen.
Das Landratsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen führt als Rechtsaufsichtsbehörde zu den vorgesehenen Strukturänderungen, die sein Gebiet betreffen, ein schriftliches Anhörungsverfahren der beteiligten Gemeinden und Städte sowie der betroffenen Einwohner sowie der Verwaltungsgemeinschaften durch.
Der Gesetzesentwurf und der Änderungsantrag liegen vom 01. Oktober bis zum 02. November 2018 in der Gemeinde Grabfeld, Hauptstr. 28, 98631 Grabfeld Ortsteil Rentwertshausen im Bürgerbüro zu folgenden Dienstzeiten aus:
Montag/Dienstag/Mittwoch 8.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr und
Samstag, den 06.10.2018 9.00 – 12.00 Uhr
zusätzlich im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Obertshäuser Platz 1, Haus II, Zi. 310, 98617 Meiningen zu den Dienstzeiten
Montag/Dienstag/Freitag 8.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 – 12.00 und 13 – 17.00 Uhr.
Die Anhörung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens, weil es unerlässlich ist, dass der Gesetzgeber die Meinung der durch die von ihm zu treffenden Maßnahmen betroffenen Gemeinden und der Einwohner, die in den unmittelbar betroffenen Gebieten wohnen, kennt und in seine Entscheidung einbezieht. Den beteiligten Gemeinden und Städten sowie den Einwohnern und den Verwaltungsgemeinschaften wird daher Gelegenheit gegeben, zu den vorgeschlagenen Neugliederungsmaßnahmen schriftlich Stellung zu nehmen.
Eventuelle Stellungnahmen können schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens
Az.: 13-1482-….
an das
Landratsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Untere Rechtsaufsichtsbehörde
Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen
zur Weiterleitung über das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales an den Landtag gerichtet werden.
Bei Stellungnahmen, die nach dem 2. November 2018 eingehen, kann eine Berücksichtigung nicht gewährleistet werden.
Die im Rahmen des oben genannten Anhörungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen enthalten regelmäßig personenbezogene Daten (Namen, Anschrift und zum Teil Telefonnummern und E-Mailadressen). Die Stellungnahmen werden zum Zweck der Bearbeitung durch die Rechtsaufsichtsbehörde gespeichert und ausgewertet und sodann an das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales weitergeleitet. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales speichert die von den Rechtsaufsichtsbehörden übersandten Stellungnahmen, wertet sie aus und leitet die Auswertung und die eingegangenen Stellungnahmen an den Thüringer Landtag weiter.
Meiningen, den 13.09.2018
Greiser
Landrätin