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Anhörung Einwohner Gesetzentwurf Eingliederung Wölfershausen

Grabfeld, den 17. 09. 2018

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen

Untere Rechtsaufsichtsbehörde

 

Anhörung der Einwohner Gemeinde Grabfeld

zum

 

Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG 2019) (DS 6/6060) sowie Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30. August 2018 (Vorlage 6/4530)

             

In diesem zur Anhörung vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung und dem o.g. Änderungsantrag werden für den Landkreis Schmalkalden-Meiningen folgende Strukturänderungen vorgeschlagen:

 

§ 26 (§ 27 nach Änderungsantrag):

  • Die Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“ wird aufgelöst.
  • Die Gemeinden Altersbach, Bermbach, Oberschönau, Rotterode, Unterschönau und Viernau werden aufgelöst. Die Gebiete der aufgelösten Gemeinden werden in das Gebiet der Stadt Steinbach-Hallenberg eingegliedert.

 

§ 27 (§ 28 nach Änderungsantrag):

  • Die Gemeinde Benshausen wird aufgelöst. Das Gebiet der aufgelösten Gemeinde wird in das Gebiet der Stadt Zella-Mehlis eingegliedert.

 

§ 28 (§ 29 nach Änderungsantrag):

  • Die Gemeinde Henneberg wird aufgelöst. Das Gebiet der aufgelösten Gemeinde wird in das Gebiet der Stadt Meiningen eingegliedert.
  • Die Gemeinden Wallbach und Walldorf werden aus der Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen-Amt Sand“ ausgegliedert.
  • Die Gemeinden Wallbach und Walldorf werden aufgelöst. Die Gebiete der aufgelösten Gemeinden werden in das Gebiet der Stadt Meiningen eingegliedert.

 

§ 29 (§ 30 nach Änderungsantrag):

  • Die Gemeinden Hümpfershausen, Metzels, Oepfershausen, Unterkatz und Wahns werden aufgelöst. Die Gebiete der aufgelösten Gemeinden werden in das Gebiet der Stadt Wasungen eingegliedert.

 

§ 30 (§ 31 nach Änderungsantrag):

  • Die Gemeinde Wölfershausen wird aus der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“ ausgegliedert.
  • Die Gemeinde Wölfershausen wird aufgelöst. Das Gebiet der aufgelösten Gemeinde wird in das Gebiet der Gemeinde Grabfeld eingegliedert.

 

Die Regelungen zu den Strukturänderungen und deren ausführliche Begründungen sind dem beigefügten Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag zu entnehmen.

Das Landratsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen führt als Rechtsaufsichtsbehörde zu den vorgesehenen Strukturänderungen, die sein Gebiet betreffen, ein schriftliches Anhörungsverfahren der beteiligten Gemeinden und Städte sowie der betroffenen Einwohner sowie der Verwaltungsgemeinschaften durch.

 

Der Gesetzesentwurf und der Änderungsantrag liegen vom 01. Oktober bis zum 02. November 2018 in der Gemeinde Grabfeld, Hauptstr. 28, 98631 Grabfeld Ortsteil  Rentwertshausen im Bürgerbüro  zu folgenden Dienstzeiten aus:

 

Montag/Dienstag/Mittwoch                            8.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag                                                        8.00 - 18.00 Uhr

Freitag                                                                8.00 – 12.00 Uhr       und

Samstag, den 06.10.2018                                   9.00 – 12.00 Uhr

 

zusätzlich im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Obertshäuser Platz 1, Haus II, Zi. 310, 98617 Meiningen zu den Dienstzeiten

 

Montag/Dienstag/Freitag                                 8.30 – 12.00 Uhr

Donnerstag                                                        8.30 – 12.00 und 13 – 17.00 Uhr.

 

Die Anhörung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens, weil es unerlässlich ist, dass der Gesetzgeber die Meinung der durch die von ihm zu treffenden Maßnahmen betroffenen Gemeinden und der Einwohner, die in den unmittelbar betroffenen Gebieten wohnen, kennt und in seine Entscheidung einbezieht. Den beteiligten Gemeinden und Städten sowie den Einwohnern und den Verwaltungsgemeinschaften wird daher Gelegenheit gegeben, zu den vorgeschlagenen Neugliederungsmaßnahmen schriftlich Stellung zu nehmen.

 

Eventuelle Stellungnahmen können schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens

 

Az.: 13-1482-….


an das

 

Landratsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen

Untere Rechtsaufsichtsbehörde

Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen

 

zur Weiterleitung über das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales an den Landtag gerichtet werden.

 

Bei Stellungnahmen, die nach dem 2. November 2018 eingehen, kann eine Berücksichtigung nicht gewährleistet werden.

 

Die im Rahmen des oben genannten Anhörungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen enthalten regelmäßig personenbezogene Daten (Namen, Anschrift und zum Teil Telefonnummern und E-Mailadressen). Die Stellungnahmen werden zum Zweck der Bearbeitung durch die Rechtsaufsichtsbehörde gespeichert und ausgewertet und sodann an das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales weitergeleitet. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales speichert die von den Rechtsaufsichtsbehörden übersandten Stellungnahmen, wertet sie aus und leitet die Auswertung und die eingegangenen Stellungnahmen an den Thüringer Landtag weiter.

 

Zur Sicherung des Schutzes der in diesem Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten wird auf die beiliegende „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtags“ hingewiesen.

 

                                                                                                          Meiningen, den 13.09.2018

 

Greiser

Landrätin